"Siehe ich bin mit dir und will dich behüten, wohin du auch ziehst" (Moses 28, 15A)
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte mit dem Pfarrer ein Taufgespräch und den Tauftermin.
Für das Taufgespräch wird folgendes benötigt:
Geburtsurkunde des Kindes
Wenn die Eltern nicht in Eichberg getauft sind:
kirchlicher Trauungsschein der Eltern
oder (wenn nicht kirchlich verheiratet)
>> Hier geht es zur Taufanmeldung
Wer kann Pate/Patin sein?
Man hat Sie gefragt, das Patenamt für ein Kind zu übernehmen?
Das heißt, dass man auf Ihre Freundschaft großen Wert legt. Wenn Sie dazu ja sagen, übernehmen Sie nicht nur die Aufgabe, zum Gelingen des anstehenden Festes das Ihre beizutragen, sondern Sie übernehmen damit auch eine Aufgabe, die über den Festanlass weit hinausreicht.
Sie sollen, soweit es Ihnen möglich ist, dem Kind, ein guter Lebensbegleiter sein. Sie sollen mithelfen, dass Ihr Patenkind zu einem verantwortungsvollen Menschen heranwachsen kann, der im christlichen Glauben Halt findet und bereit ist, sich in Kirche und Gesellschaft für seine Mitmenschen einzusetzen.
Wer das Patenamt übernimmt,
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.