Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • Über uns
    • Chronik
    • Team & Ansprechpartner
    • Seelsorgeraum Vorau
    • Pfarrgemeinderat
  • Glauben & Feiern
    • Taufe
    • Erstkommunion
    • Firmung
    • Hochzeit
    • Krankenkommunion
    • Begräbnis
    • Religiöse Orte
  • Pfarrleben
  • Fotos
  • Veröffentlichungen
  • facebook
  • YouTube
  • Instagram
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Pfarre Eichberg
  • facebook
  • YouTube
  • Instagram
Hauptmenü ein-/ausblenden
Seelsorgeraum Vorau
Kontakt
+43 (3337) 2352-20
eichberg@graz-seckau.at
Hauptmenü:
  • Über uns
    • Chronik
    • Team & Ansprechpartner
    • Seelsorgeraum Vorau
    • Pfarrgemeinderat
  • Glauben & Feiern
    • Taufe
    • Erstkommunion
    • Firmung
    • Hochzeit
    • Krankenkommunion
    • Begräbnis
    • Religiöse Orte
  • Pfarrleben
  • Fotos
  • Veröffentlichungen

Inhalt:

Die Taufe

"Siehe ich bin mit dir und will dich behüten, wohin du auch ziehst" (Moses 28, 15A)

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte mit dem Pfarrer ein Taufgespräch und den Tauftermin.

Für das Taufgespräch wird folgendes benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes

Wenn die Eltern nicht in Eichberg getauft sind:

  • kirchlicher Trauungsschein der Eltern

oder (wenn nicht kirchlich verheiratet)

  • Taufscheine der Eltern.

>> Hier geht es zur Taufanmeldung

 

Wer kann Pate/Patin sein?

Man hat Sie gefragt, das Patenamt für ein Kind zu übernehmen?

Das heißt, dass man auf Ihre Freundschaft großen Wert legt. Wenn Sie dazu ja sagen, übernehmen Sie nicht nur die Aufgabe, zum Gelingen des anstehenden Festes das Ihre beizutragen, sondern Sie übernehmen damit auch eine Aufgabe, die über den Festanlass weit hinausreicht.

Sie sollen, soweit es Ihnen möglich ist, dem Kind, ein guter Lebensbegleiter sein. Sie sollen mithelfen, dass Ihr Patenkind zu einem verantwortungsvollen Menschen heranwachsen kann, der im christlichen Glauben Halt findet und bereit ist, sich in Kirche und Gesellschaft für seine Mitmenschen einzusetzen.

Wer das Patenamt übernimmt,

  • muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
     
  • darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
     
  • Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
    Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
    Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.

  • soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
     
  • darf nicht Vater oder Mutter des Taufwerbers sein
     
  • soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.


nach oben springen
Footermenü:
  • Über uns
  • Glauben & Feiern
    • Taufe
    • Erstkommunion
    • Firmung
    • Hochzeit
    • Krankenkommunion
    • Begräbnis
    • Religiöse Orte
  • Pfarrleben
  • Fotos
  • Veröffentlichungen

"Der HERR segne dich und behüte dich;
der HERR lasse sein Angesicht leuchten über
dir und sei dir gnädig;
der HERR hebe sein Angesicht über dich
und gebe dir Frieden."
4 Mose 6:24-26

  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
Diözese Graz-Seckau
nach oben springen